AGB

AGB der JR Brandschutz GmbH:

Maßgebend für die beiderseitigen Rechte und Pflichten sind die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen; dies gilt für die jetzt und künftig einzugehenden Vertragsverhältnisse, auch
dann, wenn sie im Widerspruch zu einem Bestellschreiben stehen sollten, es sei
denn, dass ausdrücklich schriftlich die Bedingungen des Bestellers vom
Verkäufer anerkannt worden sind.

1. Bestellung
Erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung kommt der Kauf zustande,
spätestens mit Lieferung der Ware.

Abweichungen von unseren Verkaufsbedingungen, insbesondere Bedingungen des
Käufers, gelten nur dann, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Unsere
Angebote sind freibleibend.

2. Berechnung
Für die Berechnung sind unsere am Tage der Lieferung geltenden Preise
maßgebend. Preise, Rabattsätze und Teuerungszuschläge basieren auf den
Gestehungskosten zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung. Ändern sich die
Gestehungskosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung aus Gründen die der Lieferer
nicht zu vertreten hat, behält sich der Lieferer eine entsprechende Angleichung
vor. Bei Staffelpreisen in jedem Falle diejenigen, die der abgenommenen Menge
entsprechen, zuzüglich der gesetzlichen Mwst. Sofern nichts Gegenteiliges
vereinbart wurde, gelten die Preise ab Vertrieb.

3. Lieferung
Lieferpflichten und Lieferfristen ruhen, solange der Käufer Verbindlich im Rückstand ist.

Lieferdaten (Liefertermine und -fristen) sind unverbindlich.
Bei Lieferverzug hat der Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 4
Wochen zu setzen. Schadensersatzforderungen wegen Lieferverzugs sind ausgeschlossen.
Teillieferungen sind zulässig.
Ein Deckungskauf ohne schriftliche Bestätigung durch den Verkäufer wird nicht
akzeptiert.
Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeiter-, Energie- oder Rohstoffmangel,
Streiks, Verkehrsstörungen und Verfügungen von hoher Hand befreien uns für die
Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Lieferpflicht. Sie
berechtigt uns außerdem, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten,
so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen, gegenüber dem Käufer geltend zu machen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen
Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem
dieser in Annahmeverzug gerät.

4. Versand
Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Käufers. Versandweg und Versandart werden von uns gewählt. Wünsche des Käufers werden dabei nach Möglichkeit berücksichtigt.

5. Abnahme
Für bestellte und bestätigte Waren besteht seitens des Käufers eine
Abnahmeverpflichtung laut BGB.

Wird die Ware nicht vereinbarungsgemäß abgenommen, so können wir Mengen, mit deren Abnahme der Käufer im Rückstand ist, streichen. Dasselbe gilt für Mengen, die wir wegen rückständiger Zahlungen nicht ausgeliefert haben. In beiden Fällen ist es nicht erforderlich, dass der Käufer in Verzug ist oder dass wir ihm eine Nachfrist setzen.

In Ausnahmefällen nehmen wir, nach vorheriger Vereinbarung, gelieferte Waren gegen Gutschrift unter Abzug einer Bearbeitungs- und Wiedereinlagerungsgebühr von 20 % des ursprünglichen Warenwertes, mindestens jedoch 15 Euro bis maximal 6 Monate nach Rechnungsdatum zurück.

6. Mängel
Etwaige Beanstandungen der Beschaffenheit oder der Menge sind innerhalb von 10
Tagen nach Erhalt der Ware unter Angabe der Bestelldaten und der Rechnungs- und Lieferscheinnummer geltend zu machen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang der Ware anzuzeigen.
Gewährleistung aufgrund gesetzlicher Vorschrift wird nur für Material- und
Verarbeitungsfehler übernommen. Ist eine Mängelrüge gerechtfertigt, so leisten
wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) binnen angemessener Frist. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist fehl oder ist uns die Nacherfüllung nicht zuzumuten, so ist der Vertragspartner zur Minderung oder zum Rücktritt von dem Vertrage
berechtigt. Schadenersatzansprüche oder Ansprüche auf Aufwendungsersatz sind
ausgeschlossen. Hat der Käufer die Ware bereits bearbeitet, verarbeitet oder
weiterveräußert, so entfallen seine Gewährleistungsansprüche. Weist er jedoch
nach, dass er den Mangel nicht kannte und auch nicht hätte erkennen müssen
oder, dass die Bearbeitung, Verarbeitung oder Veräußerung zur Abwendung eines
größeren Schadens erforderlich war, so kann er eine entsprechende Minderung des
Kaufpreises (max. um die Hälfte des Verkaufspreis) verlangen. Bei Fehlmengen
haben wir die Wahl zwischen Nachlieferung oder entsprechender Gutschrift.
Weitergehende Ansprüche sind in jedem Falle ausgeschlossen. Wir haften nicht
für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Ein
Schadenersatzanspruch des Käufers beschränkt sich auf maximal den
Nettowarenwert der Lieferung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem
ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden. Kleine handelsübliche oder
technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des
Gewichts und der Ausrüstung rechtfertigen keine Mängelrügen. Eine Rüge
berechtigt den Käufer nicht, fällige Zahlungen zurückzuhalten oder die Abnahme
weiterer Lieferungen zu verweigern. Bei Ware, die vereinbarungsmäßig als
NT-Ware, Sekundaware, Restposten, Sonderposten oder ähnliches verkauft worden ist, stehen dem Käufer keine Ansprüche wegen etwaiger Qualitätsmängel zu.
Soweit der Käufer unsere Ware verarbeitet hat, entspricht unsere Höchsthaftung
dem Kaufpreis für die verarbeitete Ware. Unsere Gewährleistungspflichten ruhen,
solange unser Vertragspartner fällige Rechnungen nicht bezahlt.

7. Zahlung
Unsere Rechnungen sind, wenn nichts anderes vereinbart, wie auf den Rechnungen ausgewiesen zahlbar. Gegeben falls wird, bei Neukunden Vorkasse vereinbart.

Besondere Skonto- oder Zielvereinbarungen werden in unseren
Bestätigungen vermerkt und gelten nur für den jeweils bestätigten Auftrag.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, eine Mahnungsgebühr
zu berechnen.
Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels tritt ohne Mahnung der Verzug
ein. Die Aufrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen, die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge sowie unberechtigte Abzüge jeder Art (z. B. für Porto,
Überweisungs- und Versicherungsgebühren) sind unzulässig. Schecks werden nicht entgegengenommen.
Zahlungen sind nur an uns zu leisten. Zahlungen an Vertreter, Angestellte
unserer Firma oder an sonstige Dritte werden von uns nicht anerkannt. Wechsel
werden nur nach vorheriger Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht an
Zahlung statt, entgegengenommen. Bank-, Diskont- und Einzugsspesen gehen zu
Lasten des Käufers. Sie sind vom Käufer sofort zu vergüten. Akzepte und Wechsel
dürfen höchstens eine Laufzeit von 3 Monaten haben.
Wir übernehmen keine Gewähr für rechtzeitige Vorlegung oder Protesterhebung.

8. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

Der Käufer hat uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte ein Recht an
der Vorbehaltsware begründen oder geltend machen wollen. Ein Eigentumserwerb
des Käufers nach § 950 BGB ist ausgeschlossen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt
sich auch auf die durch Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden
neuen Erzeugnisse, dabei gelten der Verkäufer als Hersteller und der Käufer als
Verwahrer. Dem Käufer erwachsen aus der Be- und Verarbeitung und aus der
Verwahrung keine Ansprüche gegen den Verkäufer. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit Ware, die dem Verkäufer nicht gehört, erwirbt dieser Miteigentum gemäß §§ 947-948 BGB. Der Käufer ist berechtigt, die be- oder
verarbeiteten Waren im normalen Geschäftsgang zu veräußern. In diesem Fall
tritt an die Stelle des Eigentums an der Sache die durch den Verkauf dem Käufer
zustehende Geldforderung. Muss der Käufer den Umständen nach annehmen, dass er nicht mehr in der Lage sein wird, seine Verpflichtung aus der
Geschäftsverbindung fristgerecht zu erfüllen, so ist er nicht mehr berechtigt,
über die Ware zu verfügen. Er muss sie unverzüglich an den Verkäufer
herausgeben, der sie frei verwerten darf. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind
wir berechtigt, ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und die
Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Darüber hinaus hat uns der Käufer
auf erste Anforderung alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen über den
Bestand der Vorbehaltsware und der abgetretenen Forderungen zu geben, sowie die Forderungsabtretung seinen Abnehmern unverzüglich mitzuteilen.

9. Datenschutzbestimmung

https://www.jr-brandschutzbedarf.de/datenschutzerklärung/

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Kaltenkirchen
/Norderstedt. Es werden stets nur Wahren innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland gehandelt.

11. Gültigkeit
Diese Geschäftsbedingungen ersetzen alle bisherigen Geschäftsbedingungen.

12. Copyright
Eine Weiterverwendung von Abbildungen zu eigenen Zwecken (Werbung) ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Firma JR Brandschutz GmbH
zulässig.

13. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

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