Fahrzeugladegerät für XT-Serie
Preis auf Anfrage
inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten
Das Bullard induktive Fahrzeugladegerät für QXT/NXT (12/24 V) ermöglicht das zuverlässige und kabellose Laden Ihrer Wärmebildkamera direkt im Einsatzfahrzeug – für maximale Einsatzbereitschaft bei jedem Alarm.
Beschreibung
Bullard induktives Fahrzeugladegerät für QXT/ NXT – 12/24 V
Sicher. Schnell. Kabellos.
Das induktive Fahrzeugladegerät von Bullard ist die ideale Ergänzung für Ihre Wärmebildkamera QXT oder NXT – entwickelt für den zuverlässigen Einsatz in Einsatzfahrzeugen mit 12 V oder 24 V Bordspannung.
Dank der induktiven Ladetechnologie entfällt das umständliche Einstecken von Kabeln: Die Kamera wird einfach in die Ladestation eingelegt und sofort kontaktlos mit Energie versorgt. Das sorgt nicht nur für eine schnellere Einsatzbereitschaft, sondern reduziert auch den Verschleiß mechanischer Kontakte – ideal für den harten Feuerwehralltag.
Highlights:
- Kompatibel mit Bullard QXT und NXT Wärmebildkameras
- Geeignet für 12 V & 24 V Bordnetze
- Induktives (kabelloses) Laden – kein Verschleiß durch Stecker
- Sichere Halterung für den Fahrzeugbetrieb
- Einfache Montage in Einsatzfahrzeugen
Bereit, wenn es darauf ankommt.
Mit dem Bullard Fahrzeugladegerät ist Ihre Wärmebildkamera stets einsatzklar – bei jedem Alarm.
Produktsicherheit
Herstellerinformationen
Lilienthalstrasse 12
DE - 53424 Remagen
02642 999 980
0171 694 330 6
Verantwortliche Person in der EU
Rolf Reckerth
Warnhinweise und Sicherheitsinformationen
Unsere Produkte sind für Feuerwehren und andere BOS vorgesehen und dürfen ausschließlich von geschultem Fachpersonal verwendet werden. Eine unsachgemäße Nutzung kann schwere Verletzungen oder Sachschäden verursachen.
Beim Einsatz ist stets geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu tragen. Lesen und beachten Sie die Gebrauchsanweisungen des Herstellers sowie die Sicherheitshinweise der DGUV sorgfältig.
Bei Unklarheiten wenden Sie sich an den Hersteller oder einen Fachmann. Unfälle oder Fehlfunktionen sind umgehend der zuständigen Stelle zu melden.









