Auffanggerät AXIC-FA – Länge 10 m o. 20 m

Mit dem AXIC-FA erhalten Sie ein hochwertiges und normkonformes Auffanggerät, das Sicherheit und Bewegungsfreiheit optimal vereint.

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    Beschreibung

    Auffanggerät AXIC-FA – Sicherheit mit erweitertem Bewegungsradius

    Das AXIC-FA ist ein robustes, mitlaufendes Auffanggerät nach EN 353-2, speziell entwickelt für den Einsatz in der Feuerwehr und anderen Höhenarbeiten. Dank seines integrierten Bandfalldämpfers nach EN 355 bietet es zuverlässigen Schutz bei Stürzen und ermöglicht durch die variable Seillänge einen erweiterten Bewegungsradius – ideal für Einsätze mit höherem Aktionsbedarf.

    Hauptmerkmale:

    Falldämpfer nach EN 355 – Reduziert die Sturzbelastung und schützt den Nutzer effektiv.
    Belastbar bis 150 kg – Geeignet für Personen mit einem Körpergewicht bis zu 150 Kilogramm.
    Praktische Anschlüsse – Ausgestattet mit einem Snap-Hook (Auffanggurt-Seite) und einem Trilock-Karabiner (Anschlagpunkt-Seite) für sicheres und schnelles Einhaken.
    ZmartCheck-System – Ermöglicht schnellen Zugriff auf wichtige Sicherheitsinformationen.
    Kantenschutz nach RfU 11.074 – Besonders geeignet für den Einsatz an scharfen Kanten.

    Ideal für:
    • Feuerwehreinsätze
    • Höhensicherungsarbeiten
    • Rettungs- und Bergedienste

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    Hinweis: Nur für fachkundige Anwender bestimmt. Vor Gebrauch stets die Bedienungsanleitung beachten und regelmäßig auf Beschädigungen prüfen.

    Zusätzliche Informationen

    Länge

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    Warnhinweise und Sicherheitsinformationen

    Unsere Produkte sind für Feuerwehren und andere BOS vorgesehen und dürfen ausschließlich von geschultem Fachpersonal verwendet werden. Eine unsachgemäße Nutzung kann schwere Verletzungen oder Sachschäden verursachen.

    Beim Einsatz ist stets geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu tragen. Lesen und beachten Sie die Gebrauchsanweisungen des Herstellers sowie die Sicherheitshinweise der DGUV sorgfältig.

    Bei Unklarheiten wenden Sie sich an den Hersteller oder einen Fachmann. Unfälle oder Fehlfunktionen sind umgehend der zuständigen Stelle zu melden.